Belehrung nach §28 Abs. 4 Versicherungsvertragsesetz (VVG)
Sie sind verpflichtet, wahre und vollständige Angaben zu machen.
Eine Nichtbeachtung dieses Verhaltens (Obliegenheit) kann Konsequenzen haben.
Eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung kann Auswirkungen auf die Leistung haben.