Das Pflichtversicherungsgesetz sieht vor, dass auch eine Traktorversicherung zwingend für den Betrieb einer landwirtschaftlichen Zugmaschine vorgeschrieben ist. Dies gilt, wenn der Traktor außerhalb des Privatgrundstücks genutzt wird. Die Traktorversicherung unterscheidet sich nur in wenigen Punkten von der klassischen Kfz-Versicherung.
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