Ertragsschadenversicherung (Tiere)

Anzeigepflichtige Tierseuchen und übertragbare Krankheiten können schnell zu hohen finanziellen Verlusten führen. Egal, ob Ihr Betrieb direkt betroffen ist oder lediglich in einem Sperrbezirk/Beobachtungsgebiet liegt – Ihre Existenz kann schnell auf dem Spiel stehen! Die Tierseuchenkasse erstattet Ihnen nur den Wert der Tiere, die auf amtliche Anordnung gekeult werden müssen. Der häufig existenzbedrohende Ertragsausfall ist damit nicht abgedeckt. Schützen Sie deshalb Ihren Betrieb mit der Ertragsschadenversicherung. Diese greift auch im Falle eines Vermarktungsverbotes, bei dem Ihre Kosten weiterlaufen, während die Verkaufserlöse ausbleiben.