Wohngebäude / Faktorenanpassung 2024

Versicherungen
15.11.2023

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

die aktuelle Wertentwicklung von Immobilien sorgt dafür, dass Ihr Haus noch nie so viel wert war wie heute. Dies ist auch gut so, denn Ihr Haus ist nicht nur eine Wertanlage, sondern auch ein sicherer Ort und Ihr Zuhause. Welche Auswirkungen dies auf Ihren Vertrag hat möchten wir Ihnen gerne genauer erklären:

Ihre bei uns bestehende Wohngebäudeversicherung ist auf Basis des gleitenden Neuwertes geschlossen worden. Dies bedeutet, dass Ihre Versicherungssumme jedes Jahr um die Entwicklung der Baupreise des vergangenen Jahres angepasst wird. Somit entsteht im Schadensfall keine Unterversicherung, damit Sie jederzeit bestmöglich abgesichert sind.

Aufgrund der aktuellen Marktsituation (Inflation, Ressourcenknappheit, Lohnanstieg, etc.) steigen die Baupreise für Neubau, Ausbau oder Sanierungen immens. Diese Entwicklung lässt sich auch deutlich am Baupreisindex erkennen.

Hier ein Beispiel zur Entwicklung der Baupreise zwischen 2016 und 2024:

Versicherungssumme Jahr 2016 (BPI 13,583) Jahr 2024 (BPI 21,35)
20.000 Mark Wert 1914 271.660 € 427.000 €  

 

Die Prämie der Wohngebäudeversicherung verändert sich jedes Jahr um den gleitenden Neuwertfaktor bzw. Anpassungsfaktor. Durch die bereits beschriebene Entwicklung der Baupreisentwicklung ergibt sich für 2024 eine Steigerung des Anpassungsfaktors von 7,52%.

Der Baupreisindex wird jährlich vom statistischen Bundesamt basierend auf der Entwicklung der Baupreise und der Tariflohnentwicklung im Baugewerbe veröffentlicht. Auf dieser Grundlage wird vom Gesamtverband der deutschen Versicherer (GDV) der Anpassungsfaktor nach festgelegten Berechnungskriterien bekanntgegeben.

Neben der aktuellen Marksituation werden wir auch im Schadenbereich auf die Probe gestellt. Die Häufigkeit von Stürmen, Unwettern und Überschwemmungen nimmt immer mehr zu. Das bedeutet, dass wir mehr Schäden zu deutlich höheren Kosten verzeichnen.

Angesichts dieser Entwicklung kommen wir nicht umhin, unsere Beiträge zur Wohngebäudeversicherung in Abhängigkeit vom Gebäudealter zwischen 5-10% anzupassen. Gebäude mit einem Baujahr jünger als 11 Jahre erhalten keine Anpassung.

Sollte Ihr Vertrag von dieser zusätzliche Beitragsanpassung betroffen sein, so haben Sie die Möglichkeit Ihren Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang Ihrer Beitragsrechnung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung (also zur nächsten Hauptfälligkeit) zu kündigen.

Für individuelle Versicherungslösungen sprechen Sie bitte Ihren Vermittler an, welcher einen Überblick über Ihre Vertragssituation hat.