Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Ob herabfallender Ziegel oder eisglatter Gehsteig: Als Eigentümer eines Grundstückes oder eines Hauses und als Vermieter haften Sie für Schäden, die von Ihrem Eigentum ausgehen. Damit sind Sie für den Geschädigten immer der erste Ansprechpartner für Schadenersatzforderungen oder Schmerzensgeld.

Vermittlerunterlagen Volkswohl Bund