Maschinenbruchversicherung – klingt sperrig, ist aber für viele landwirtschaftliche Betriebe ein echter Rettungsanker⚓
Viele Landwirte verlassen sich auf ihre Voll- oder Teilkaskoversicherung – und sind überrascht, wenn ein Schaden nicht reguliert wird.
🔷 Bremsschäden: Entstehen unmittelbar durch den Bremsvorgang.
🔷 Betriebsschäden: Sind Schäden, die der Betrieb und die spezielle Verwendung eines Schleppers mit sich bringen, die aber nicht auf einem Unfallereignis beruhen, z. B. Einknickschäden, Verwindungsschäden, Schäden durch Verrutschen der Ladung.
🔷 Reine Bruchschäden: Fahrzeugteile, z. B. Achsen oder Radaufhängungen brechen.
Praxisfälle – unvorhersehbar und nicht durch Kasko gedeckt:
– Motor zerstört nach Materialfehler an Zylinderkopfdichtung
– Fremdkörper im Dreschwerk
– Bergung eines Ladewagens aus Schieflage durch einen Bedienungsfehler
– Getriebeschaden nach Chiptuning
>>Nicht versichert sind bereits bekannte Mängel oder normale Abnutzungserscheinungen.
💡 Die Herstellergarantie läuft schnell aus, greift nur bei Produktionsfehlern und deckt weder Bedienfehler, Bruchschäden noch Folgekosten ab – die Maschinenbruchversicherung schließt genau diese Lücken bei unvorhersehbaren Schäden.
Damit ergänzen wir die Kasko-Versicherung bestmöglich!