Eindringen von Niederschlägen

Versicherungen
16.07.2025

Im Rahmen unserer Sonderbedingungen (Stand 02.2025) greift bei uns ein besonderer Schutz, wenn Regen- oder Schmelzwasser direkt ins Gebäude eindringt und dabei Wandanstriche, Tapeten oder Bodenbeläge beschädigt.

Aber Achtung, liebe Kunden & Makler:
💡 Die Trocknungskosten sind nicht mitversichert.

Und: Es gelten klare Ausschlüsse. Kein Versicherungsschutz besteht zum Beispiel bei:

❌ nicht ordnungsgemäß geschlossenen Fenstern oder Türen
❌ Rückstau durch Regenwasser
❌ bereits bekannte Baumängel
❌ Grund- oder Hochwasser

👉 Wichtig: Die Leistung ist auf 3.000 € pro Schadenfall begrenzt.

Bezieht sich auf die Gefahr Sturm/Hagel und ersetzt nicht die Elementarschadendeckung!


Weitere Interessante Meldungen und Artikel finden Sie auf unserem LinkedIn Kanal:

LinkedIn Logo