Eigentümerwechsel – und was jetzt? 🏡

Versicherungen
01.10.2025

 

Wir möchten euch kurz mitnehmen und erläutern, wie eine Eigentumsübertragung schnell und unkompliziert über die Bühne geht, denn: Je vollständiger Eure Angaben, desto schneller geht’s:

👉 Wichtig: Für eine formelle Eigentumsübertragung benötigen wir die Eintragung im Grundbuch (Abteilung 1) – eine Auflassungsvormerkung reicht nicht aus.

Damit wir Euch optimal unterstützen können, benötigen wir:
📍 Wohnsitz der Verkäufer (oft schon verzogen)
📍 Anschrift der Erwerber
📍 Geplante Nutzung des Objekts (Selbstnutzung, Vermietung, Ferienhaus)
📍 Gewünschter Einzugstermin

💡 Nicht vergessen: § 96 VVG gibt beiden Seiten – Versicherer und Erwerber – ein Kündigungsrecht.
Die Fristen? Jeweils 1 Monat, abhängig vom Zeitpunkt der Kenntnis.

Ohne Kündigung gehen laut § 95 VVG alle Rechte & Pflichten automatisch auf den Erwerber über. Bis zur Vertragsänderung haften Verkäufer und Käufer gemeinsam.


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