Wir möchten euch kurz mitnehmen und erläutern, wie eine Eigentumsübertragung schnell und unkompliziert über die Bühne geht, denn: Je vollständiger Eure Angaben, desto schneller geht’s:
👉 Wichtig: Für eine formelle Eigentumsübertragung benötigen wir die Eintragung im Grundbuch (Abteilung 1) – eine Auflassungsvormerkung reicht nicht aus.
Damit wir Euch optimal unterstützen können, benötigen wir:
📍 Wohnsitz der Verkäufer (oft schon verzogen)
📍 Anschrift der Erwerber
📍 Geplante Nutzung des Objekts (Selbstnutzung, Vermietung, Ferienhaus)
📍 Gewünschter Einzugstermin
💡 Nicht vergessen: § 96 VVG gibt beiden Seiten – Versicherer und Erwerber – ein Kündigungsrecht.
Die Fristen? Jeweils 1 Monat, abhängig vom Zeitpunkt der Kenntnis.
Ohne Kündigung gehen laut § 95 VVG alle Rechte & Pflichten automatisch auf den Erwerber über. Bis zur Vertragsänderung haften Verkäufer und Käufer gemeinsam.